NASSABBAU MÜHLDORF
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Nassabbau in Mühldorf! Falls Ihre spezielle Frage nicht aufgeführt ist, stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten sind am unteren Ende dieser Seite aufgeführt.
Das Genehmigungsverfahren wird über ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Grundsätzlich ist für das Vorhaben ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Der Unterschied zum Planfeststellungsverfahren ist, dass es bei einem Plangenehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Im Sinne eines transparenten Verfahrens haben wir aber für das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Hierzu gibt es eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen (1 Monat lang), Bürger können Einwände erheben und Fragen stellen. Ggf. werden die Einwände im Rahmen eines Erörterungstermins diskutiert. Dies hängt vom Umfang der Einwände ab. Die Entscheidung hierzu liegt bei der verfahrensführenden Behörde.
Am Standort in Mühldorf wird schon seit Mitte der 1980er Jahre Sand und Kies abgebaut. Die Qualität der Rohstoffe und die kurzen Wege zu den Abnehmern sind sehr gut.
Weiter können natürliche Rohstoffe wie Kies und Sand grundsätzlich nur dort abgebaut werden, wo ein Rohstoffvorkommen ist. Im Regionalplan werden unter anderem so genannte Vorbehalts- und Vorranggebiete für verschiedenste Nutzungen ausgewiesen. Hierrunter fallen unter anderem Wasserversorgung, Hochwasserschutz, Windenergienutzung und Bodenschätze.
Im Norden von Altmühldorf ist durch den Regionalplan ein Vorranggebiet für Bodenschätze - Kies und Sand Nr.: 315K1 ausgewiesen und soll somit auf diesen Bereich konzentriert werden. Der Rohstoffabbau ist somit in diesem Bereich vorrangiges Ziel.
Wir möchten die bereits vorhandene Fläche vollumfänglich nutzen und somit einen möglichst flächensparenden Abbau gewährleisten.
Im Regionalplan wird zudem darauf verwiesen, dass im Interesse eines sparsamen Verbrauchs von Flächen und Rohstoffen auf einen möglichst vollständigen Abbau der Rohstoffe hingewirkt werden soll. Dies schließt somit auch einen Nassabbau ein.
In unserer Region liegt das Grundwasser in einer Tiefe von mehreren zehn Metern. Dies ist in anderen Regionen nicht so. Beispielsweise ist in der Gegend um Dingolfing oder Pocking ein Nassabbau üblich, da sich das Grundwasser bereits wenige Meter und der Geländeoberfläche befindet.
Der Trockenabbau hat zur Geländeoberkannte eine Tiefe von ca 16,5 m. Der weitere Abbau im Grundwasserbereich erfolgt bis zu einer Tiefe von 7 m
Der Nassabbau erfolgt durch einen landgestützten Eimerkettenbagger. Das entnommene Abbaumaterial wird vom Bagger im Abbaubereich angeschüttet. Von dort lädt ein Radlader das Material auf ein Förderband, dass das Abbaumaterial zur Verbreitung zu den nördlichen Aufbereitungsanlagen fördert.
In den folgenden Videos sehen Sie den Nassbagger der Firma Inn-Kies im Einsatz.
Eine Grundwasserbeeinflussung ist lediglich im engeren Umfeld des Nassabbaugeländes zu erwarten. Durch die Herstellung der Wasserfläche entsteht eine Absenkung im Anstrombereich bzw. Aufstauung im Abstrombereich von max. 1,05m. Die maximale Reichweite der Grundwasserbeeinflussung beträgt 150 m. Durch den Kiesabbau gibt es keine grundlegende und generelle Absenkung des Grundwassers. Es handelt sich ausschließlich um eine quantitativ ausgeglichene Auf- und Absenkung im Wirkbereich von maximal 150 m um den See. Außerhalb dieses Wirkbereichs ist keine Beeinflussung bzw. Veränderung des Grundwasserspiegels zu befürchten.
Bei dem sich im Wirkbereich befindlichen Privatbrunnen werden vor Beginn des Abbaus Beweissicherungsaufnahmen durch externe Sachverständige durchgeführt.
„Wasser ist unser höchstes Gut!“ Diese allgemein gültige Aussage gilt natürlich auch für uns und unser Handeln, ganz besonders beim Abbau von Sand und Kies im Grundwasser.
Grundsätzlich gibt es bei offenliegendem Grundwasser das Hauptrisiko des Eintrags von Stoffen. Dieses Risiko kann durch verschiedene Maßnahmen (z.B.: Wall als Schutz vor Zutritt von Niederschlag von außerhalb, Bepflanzung der Randbereiche/Böschungen,…) auf ein unvermeidbares Minimum gesenkt werden.
Neben den Risiken gibt es auch positive Effekte auf die Grundwasserqualität durch die Freilegung des Grundwassers. So sorgen verschiedene biochemische Prozesse für eine Verringerung des Nitratgehalts im Grundwasser (Stichwort: Denitrifikation).
Langfristig stellt sich in einem Abbaugewässer (wie in jedem natürlichen See auch) ein natürliches Gleichgewicht ein.
Die Abbaudauer wird ca. 10 - 15 Jahre betragen. Hier wird von Süd nach Nord in vier Abbauabschnitten (BA1 - BA4) vorgegangen, die nacheinander fertiggestellt werden.
Es findet keine vollständige Verfüllung statt. Ist ein Abbauabschnitt beendet, wird parallel zum Abbau des nächsten Abbauabschnitts, der vorherige Abschnitt rekultiviert/renaturiert. Die Umsetzung erfolgt anhand des mit den Fachbehörden abgestimmten Rekultivierungsplans mit integriertem Nutzungskonzept.
Jeder Abbauabschnitt wird nach dem Kiesabbau, auf Grundlage eines Gesamtkonzepts, rekultiviert/renaturiert. Das Gelände soll ein vielfältiges Habitat für verschiedene Tierarten bieten. Ziel der Rekultivierung/Renaturierung ist die Schaffung naturnaher Ufer- und Böschungsbereiche mit einer möglichst hohen Strukturvielfalt. Zielgruppen sind Brut- und Wasservögel, Amphibien sowie Insekten. So entstehen am Ufer Röhrichtsäume im Wechsel mit Sumpfgebüschen und an den Hängen mesophile Gebüsche sowie artenreiches Extensivgrünland
Im Rahmen der Rekultivierung wird im Westen ein Teilbereich der Fläche zur Freizeit- und Erholungsnutzung (F+E-Nutzung) mit gezielter Besucherlenkung ausgewiesen. Im Uferbereich ganz im Südwesten ist ein Wasserspielbereich vorgesehen. Weiterhin startet im Süden ein Natur- und Kulturlehrpfad, der die verschiedenen Schutzgüter (Wasser, Boden, Fläche, Landschaftsbild, Arten & Biotope, Klima & Luft, Mensch & Kultur, und sonstige Sachgüter) behandelt. Dieser Pfad hat eine Gesamtlänge von ca. einem Kilometer. Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Ressourcennutzung und ein gesundes Umweltbewusstsein nicht im Widerspruch stehen, sondern durch sorgfältige Planung miteinander vereinbar sind
Die Erschließung des Vorhabens, erfolgt wie bisher über die Nordtangente. Der Kiesnassabbau ersetzt den aktuellen Trockenabbau mit seinen Transportfahrten. Somit wird nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den Kiesnassabbau gerechnet.
Der Nassabbau findet auf tieferer Ebene statt. Im Schnitt liegt das Abbauniveau rund 16 m unter dem Umgebungsgelände. Durch diese Tieflage ist von einer unerheblichen Lärmbelastung auszugehen. Dies wurde gutachterlich auch so bestätigt.
Bei einem Abbau von Sand- und Kies lassen sich Staubbelastungen nicht gänzlich vermeiden. Aufgrund der Tatsache, dass der Sand und Kies aus dem Wasser entnommen werden, ist die Entstehung von Staubemissionen von Haus aus geringer. Zusätzlich werden durch organisatorische (z.B.: Befeuchtung der Fahrwege,…) und strukturelle Maßnahmen (z.B.: Verringerung und Befestigung der Fahrwege,…) die Emissionen reduziert.
Durch den Abbau und die Aufbereitung entsteht kein Abfall im herkömmlichen Sinne. Es gibt Lagerstättenbestandteile (Bsp. Waschschlamm und Rotlage) welche sich nicht für eine weitere Verwendung eignen (z.B.: als Betonzuschlagsstoff oder Schüttmaterial,…). Diese werden im Zuge der Renaturierung/Rekultivierung wieder im Bereich der Vorhabensfläche verwendet.
Das gesamte Gelände wird durch Schutzzäune, Wälle abgeschirmt und die Zufahrt durch eine Schranke geschützt, welche außerhalb der Betriebszeiten verschlossen ist. Somit können widerrechtliche Abkippungen verhindert werden.
Die Mitarbeiter werden regelmäßig in Sicherheitsthemen geschult und insbesondere auf das Thema Grundwasserschutz sensibilisiert.
Die Betriebsmaschinen, wie Radlader und LKWs entsprechen dem Stand der Technik. Im Falle eines Unfalls mit wassergefährdenden Stoffen wird die Verfügbarkeit von Geräten für Sofortmaßnahmen sichergestellt (z. B. Pumpen, Ölbinder, etc.).